Piktogramm Baum ab Piktogramm Von oben herab

Baumfällungen und Spezialfällungen

Fäl­lun­gen las­sen sich oft durch baum­pfle­ge­rische Maß­nah­men ver­hin­dern. Wenn es wirk­lich ein­mal nicht an­ders geht, kommt es auf die Um­ge­bungs­be­din­gun­gen an, wie der Baum ge­fällt wird:

  • Fäl­lung im Gan­zen: bei aus­rei­chend Platz

    • Bei ge­ra­de und gleich­mä­ßig ge­wach­se­nen Na­del­bäu­me reicht ei­ne Gas­se von ein paar Me­tern Brei­te in der Län­ge des Bau­mes.
    • Bei Laub­bäu­men soll­te es ein grö­ße­rer Be­reich von ca. 90° aus­ge­hend vom Stamm sein. Laub­bäu­me las­sen sich nicht ganz so prä­zi­se fäl­len wie Na­del­bäu­me.
    • Ist der Baum be­reits ab­ge­stor­ben oder hängt sehr stark in die fal­sche Rich­tung, ar­bei­ten wir zu­sätz­lich mit Seil­win­den oder Greif­zü­gen.

  • Fäl­lung von oben he­rab: wenn auf­grund von Platz­grün­den oder sta­ti­schen Grün­den der Baum nicht in ei­nem ge­fällt wer­den kann

    • Hier­bei wird der Baum zu­erst von un­ten nach oben ent­as­tet und dann in klei­nen Stü­cken von oben nach unten ab­ge­tra­gen - ent­we­der stei­gen wir mit der Seil­klet­ter­tech­nik und/oder Steig­ei­sen di­rekt in den Baum oder wir ar­bei­ten mit ei­ner Hub­ar­beits­büh­ne.

  • Fäl­lung von oben her­ab mit zu­sätz­li­chem Ab­sei­len: wenn sich un­ter dem Baum Ein­rich­tun­gen be­fin­den, die nicht be­schä­digt wer­den dür­fen, bspw. Dach, Car­port oder Zaun

    • Auch hier wird mit der Seil­klet­ter­tech­nik oder ei­ner Hub­ar­beits­büh­ne ge­ar­bei­tet und der Baum Stück für Stück ab­ge­tra­gen. Al­ler­dings wer­den die ab­ge­säg­ten Tei­le vor­sich­tig ab­ge­seilt oder in be­son­de­ren Fäl­len so­gar mit einer tem­po­rä­ren Seil­bahn gleich wo­an­ders hin be­för­dert. So stel­len wir si­cher, dass un­ter­halb des Bau­mes nichts be­schä­digt wird.

In al­len Fäl­len sor­gen wir da­für, dass bei Ih­nen am Grund­stück durch die Fäl­lung nichts be­schä­digt wird. Auf Wunsch ar­bei­ten wir das Holz auch zu Brenn­holz auf. Falls der Wur­zel­stock eben­falls ent­fernt wer­den soll, küm­mern wir uns ge­nau­so da­rum. Kon­tak­tie­ren Sie uns für ei­nen kos­ten­lo­sen Be­sich­ti­gungs­ter­min. Wir er­stel­len Ih­nen da­rauf­hin ein An­ge­bot.

Zu wel­cher Jah­res­zeit und in wel­chen Fäl­len darf ge­fällt wer­den? Recht­liche Hin­wei­se zur Fäl­lung.

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