Baumfällungen und Spezialfällungen
Fällungen lassen sich oft durch baumpflegerische Maßnahmen verhindern. Wenn es wirklich einmal nicht anders geht, kommt es auf die Umgebungsbedingungen an, wie der Baum gefällt wird:
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Fällung im Ganzen: bei ausreichend Platz
- Bei gerade und gleichmäßig gewachsenen Nadelbäume reicht eine Gasse von ein paar Metern Breite in der Länge des Baumes.
- Bei Laubbäumen sollte es ein größerer Bereich von ca. 90° ausgehend vom Stamm sein. Laubbäume lassen sich nicht ganz so präzise fällen wie Nadelbäume.
- Ist der Baum bereits abgestorben oder hängt sehr stark in die falsche Richtung, arbeiten wir zusätzlich mit Seilwinden oder Greifzügen.
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Fällung von oben herab: wenn aufgrund von Platzgründen oder statischen Gründen der Baum nicht in einem gefällt werden kann
- Hierbei wird der Baum zuerst von unten nach oben entastet und dann in kleinen Stücken von oben nach unten abgetragen - entweder steigen wir mit der Seilklettertechnik und/oder Steigeisen direkt in den Baum oder wir arbeiten mit einer Hubarbeitsbühne.
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Fällung von oben herab mit zusätzlichem Abseilen: wenn sich unter dem Baum Einrichtungen befinden, die nicht beschädigt werden dürfen, bspw. Dach, Carport oder Zaun
- Auch hier wird mit der Seilklettertechnik oder einer Hubarbeitsbühne gearbeitet und der Baum Stück für Stück abgetragen. Allerdings werden die abgesägten Teile vorsichtig abgeseilt oder in besonderen Fällen sogar mit einer temporären Seilbahn gleich woanders hin befördert. So stellen wir sicher, dass unterhalb des Baumes nichts beschädigt wird.
In allen Fällen sorgen wir dafür, dass bei Ihnen am Grundstück durch die Fällung nichts beschädigt wird. Auf Wunsch arbeiten wir das Holz auch zu Brennholz auf. Falls der Wurzelstock ebenfalls entfernt werden soll, kümmern wir uns genauso darum. Kontaktieren Sie uns für einen kostenlosen Besichtigungstermin. Wir erstellen Ihnen daraufhin ein Angebot.
Zu welcher Jahreszeit und in welchen Fällen darf gefällt werden? Rechtliche Hinweise zur Fällung.