

Baumpflege
Das Wichtigste vorab: Bäume brauchen in ihrer natürlichen Form keinen Baumschnitt! Jeder Baum, jeder Wald kommt auch alleine zurecht.
Der Bedarf einer Baumpflege bzw. von Schnittmaßnahmen ergibt sich erst aus
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gesetzlichen Gründen: Verkehrssicherungspflicht von Grundstückseigentümern
➔ Im Jungstadium bereits Erziehungs- und Aufbauschnitt mit Lichtraumprofil, im fortgeschrittenen Alter Totholzentfernung und Kronensicherung.
Übernahme Verkehrssicherungspflicht -
persönlichen Bedürfnissen: zu groß gewordene Bäume, Bäume zu nah an Gebäuden, Bäume, die zu viel Licht nehmen
➔ Kronenbegrenzung, Kronenauslichtung, Kroneneinkürzung, Entnahme von Ästen
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Ästhetik: Charakteristiken des Baumes sollen zum Vorschein gebracht werden, bestimmte Kronenformen ausgebildet werden
➔ Formschnitt, Wolkenschnitt, Auskahlung, Kopfschnitt
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Baumnutzung: Ertrag von Obstbäumen steigern
➔ Winterschnitt, Juniriss, Augustschnitt, Erziehungsschnitt, Erhaltungsschnitt, Erneuerungsschnitt
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Korrektur falscher Schnittmaßnahmen: Kappungen, Baumverstümmelungen
➔ Aufbau Sekundärkrone, Erhalt reduzierter Krone, Überführung in Kopfschnitt
Alle diese Schnittmaßnahmen können wir für Sie durchführen. Je nach Gegebenheit arbeiten wir mit der Seilklettertechnik, mit Leitern oder einer Hubarbeitsbühne. Schnell, zuverlässig & akkurat. Kontaktieren Sie uns für einen kostenlosen Besichtigungstermin. Wir erstellen Ihnen daraufhin ein Angebot.


Spezialfällungen
Fällungen lassen sich oft durch baumpflegerische Maßnahmen verhindern. Wenn es wirklich einmal nicht anders geht, kommt es auf die Umgebungsbedingungen an, wie der Baum gefällt wird:
- Fällung im Ganzen: bei ausreichend Platz
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Fällung von oben herab: wenn aufgrund von Platzgründen oder statischen Gründen der Baum nicht in einem gefällt werden kann
➔ Hierbei wird der Baum in kleinen Stücken von oben nach unten abgetragen - entweder steigen wir mit der Seilklettertechnik direkt in den Baum oder wir arbeiten mit einer Hubarbeitsbühne.
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Fällung von oben herab mit zusätzlichem Abseilen: wenn sich unter dem Baum Einrichtungen befinden, die nicht beschädigt werden dürfen, bspw. Dach, Carport oder Zaun
➔ Auch hier wird mit der Seilklettertechnik oder einer Hubarbeitsbühne gearbeitet und der Baum Stück für Stück abgetragen. Allerdings werden die abgesägten Teile vorsichtig abgeseilt, sodass unterhalb des Baumes nichts beschädigt wird.
In allen Fällen sorgen wir dafür, dass bei Ihnen am Grundstück durch die Fällung nichts beschädigt wird. Auf Wunsch arbeiten wir das Holz auch zu Brennholz auf. Falls der Wurzelstock ebenfalls entfernt werden soll, kümmern wir uns genauso darum. Kontaktieren Sie uns für einen kostenlosen Besichtigungstermin. Wir erstellen Ihnen daraufhin ein Angebot.
Zu welcher Jahreszeit und in welchen Fällen darf gefällt werden? Rechtliche Hinweise zur Fällung.
Weitere Dienstleistungen
- Baumkontrolle, Baumgutachten: Wenn Sie sichergehen wollen, dass Ihr Baum verkehrssicher ist, können wir Ihren Baum einmalig oder in regelmäßigen Abständen kontrollieren und entsprechende Maßnahmen zur Wiederherstellung der Verkehrssicherung vorschlagen, um Haftungsansprüchen im Schadensfall vorzubeugen. Genauso erstellen wir in für Sie auf Wunsch Baumgutachten.
- Wurzelstockfräsen: wenn der Wurzelstock nach einer Fällung entfernt werden soll, rücken wir mit einer speziellen Fräse an und entfernen diesen bis zu einer Tiefe von 30 cm unter der Grasnarbe.
- Sturmholzaufarbeitung: Vorsicht beim Aufarbeiten von Sturmholz: es kann unter hoher Spannung stehen! Wir können diese gefährliche Aufgabe für Sie professionell und fachgerecht erledigen.
- Saatguternte: eher nicht für Privatleute. Wenn Sie sich aber trotzdem fragen, was das ist.