Baumkontrolle und Baumgutachten
Da beide Begrifflichkeiten leicht verwechselt werden, eine kurze Erläuterung:
- Eine Baumkontrolle ist die regelmäßige Inaugenscheinnahme eines Baumes vom Boden aus, ohne technische Hilfsmittel. Das Ergebnis sind Empfehlungen für Maßnahmen, um die Verkehrssicherheit des Baumes wiederherzustellen oder zu erhalten.
- Ein Baumgutachten ist die intensive Begutachtung des Baumes, bei Bedarf auch mittels Aufstiegshilfen der Krone und ggf. technischen Hilfsmitteln. Ergebnis ist ein länglicher Bericht über den aktuellen Zustand des Baumes. Baumgutachten sind also wesentlich zeitintensiver und damit kostspieliger als Baumkontrollen.
Baumkontrolle, Baumkataster
Gemäß § 823 Abs. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) obliegt jedem Grundstückseigentümer die Verkehrssicherungspflicht. Er hat für den verkehrssicheren Zustand von Baum- und Gehölzbestand zu sorgen und ist verpflichtet, Schäden durch Bäume an Personen oder Sachen zu verhindern.
Im privaten Bereich genügt juristisch gesehen der regelmäßige laienhafte Blick auf die Bäume, um dieser Verkehrssicherungspflicht nachzukommen. Allerdings können auch scheinbar gesunde Bäume eine mangelnde Standfestigkeit aufweisen, was wir als Fachleute in der Regel besser sehen. Spätestens im öffentlichen Bereich oder auf Firmengelände ist es ratsam, die Baumkontrollen von Fachleuten wie uns vornehmen zu lassen. Die FLL (Forschungsgesellschaft für Landschaftsentwicklung und Landschaftsbau e.V.) sieht hierbei die folgenden Kontrollintervalle vor:
Zustand des Baumes | Reifephase | Alterungsphase | ||
---|---|---|---|---|
Berechtigte Sicherheitserwartung des Verkehrs | ||||
geringer | höher | geringer | höher | |
gesund, leicht geschädigt | alle 3 Jahre | alle 2 Jahre | alle 2 Jahre | 1 x jährlich |
stärker geschädigt | 1 x jährlich |
Wird eine Baumkontrolle von uns das erste Mal durchgeführt, so nehmen wir im ersten Schritt die Bäume in ein digitales Baumkataster auf. Im Kataster wird dann notiert, welcher Baum welche Schadmerkmale aufweist und welche Maßnahmen in welchem Zeitraum durchgeführt werden sollten, um die Verkehrssicherheit wieder herzustellen oder zu erhalten. Die Ergebnisse bekommen Sie von uns dann in übersichtlicher Form zugeschickt. Bei Folgekontrollen werden dann lediglich Änderungen im Baumkataster aufgenommen.
Bei Bedarf übernehmen wir im Rahmen eines Baumpflegeauftrags auch die Haftung der Verkehrssicherung für Sie und führen die notwendigen Kontrollen und Maßnahmen in regelmäßigen Abständen eigenverantwortlich aus. Sprechen Sie uns darauf an.
Baumgutachten
Im Gegensatz zu Baumkontrollen sind Baumgutachten nur dann notwendig, wenn es um Streitfälle oder Sachbeschädigungen geht. Wenn der Nachbar besorgt ist, Ihr (standfester) Baum könnte auf sein Grundstück stürzen, können wir ein Kurzgutachten erstellen, in welchem die wichtigsten Sachverhalte dargestellt sind und was in aller Regel eine beruhigende Wirkung hat. Hierbei wird der Baum zwar sehr intensiv, aber nicht mit technischen Mitteln (Schalltomografie, Bohrwiderstandsmessung oder Zugversuch) untersucht und das Gutachten beschränkt sich auf einen Umfang von ca. zwei Seiten. Auch wenn ein Baum durch eine Baumschutzsatzung geschützt ist oder unter Denkmalschutz steht, aber nicht mehr standfest ist, macht ein Kurzgutachten zum Einholen einer Fällgenehmigung Sinn.