Baumkontrolle und Baumgutachten

Da bei­de Be­griff­lich­kei­ten leicht ver­wech­selt wer­den, ei­ne kur­ze Er­läu­te­rung:

  • Ei­ne Baum­kon­trol­le ist die re­gel­mä­ßi­ge In­au­gen­schein­nah­me ei­nes Bau­mes vom Bo­den aus, oh­ne tech­ni­sche Hilfs­mit­tel. Das Er­geb­nis sind Emp­feh­lun­gen für Maß­nah­men, um die Ver­kehrs­si­cher­heit des Bau­mes wie­der­her­zu­stel­len oder zu er­hal­ten.
  • Ein Baum­gut­ach­ten ist die in­ten­si­ve Be­gut­ach­tung des Bau­mes, bei Be­darf auch mit­tels Auf­stiegs­hil­fen der Kro­ne und ggf. tech­ni­schen Hilfs­mit­teln. Er­geb­nis ist ein läng­li­cher Be­richt über den ak­tuel­len Zu­stand des Bau­mes. Baum­gut­achten sind al­so we­sent­lich zeit­in­ten­si­ver und da­mit kost­spie­li­ger als Baum­kon­trol­len.

Baumkontrolle, Baumkataster

Ge­mäß § 823 Abs. 1 des Bür­ger­li­chen Ge­setz­bu­ches (BGB) ob­liegt je­dem Grund­stücks­ei­gen­tü­mer die Ver­kehrs­si­che­rungs­pflicht. Er hat für den ver­kehrs­si­che­ren Zu­stand von Baum- und Gehölz­bestand zu sor­gen und ist ver­pflich­tet, Schä­den durch Bäu­me an Per­so­nen oder Sa­chen zu ver­hin­dern.

Im pri­va­ten Be­reich ge­nügt ju­ris­tisch ge­se­hen der re­gel­mä­ßi­ge lai­en­haf­te Blick auf die Bäu­me, um die­ser Ver­kehrs­si­che­rungs­pflicht nach­zu­kom­men. Al­ler­dings kön­nen auch schein­bar ge­sun­de Bäu­me ei­ne man­gelnde Stand­fes­tig­keit auf­wei­sen, was wir als Fach­leu­te in der Re­gel bes­ser se­hen. Spä­tes­tens im öf­fent­li­chen Be­reich oder auf Fir­men­ge­län­de ist es rat­sam, die Baum­kon­trol­len von Fach­leu­ten wie uns vor­neh­men zu las­sen. Die FLL (For­schungs­ge­sell­schaft für Land­schafts­ent­wick­lung und Land­schafts­bau e.V.) sieht hier­bei die fol­gen­den Kon­troll­in­ter­val­le vor:

Regel-Kontrollintervalle gemäß FLL Baumkontrollrichtlinien
Zustand des Baumes Reifephase Alterungsphase
Berechtigte Sicherheitserwartung des Verkehrs
geringer höher geringer höher
gesund, leicht geschädigt alle 3 Jahre alle 2 Jahre alle 2 Jahre 1 x jährlich
stärker geschädigt 1 x jährlich

Wird ei­ne Baum­kon­trol­le von uns das er­ste Mal durch­ge­führt, so neh­men wir im er­sten Schritt die Bäu­me in ein di­gi­ta­les Baum­ka­tas­ter auf. Im Ka­tas­ter wird dann no­tiert, wel­cher Baum wel­che Schad­merk­ma­le auf­weist und wel­che Maß­nah­men in wel­chem Zeit­raum durch­ge­führt wer­den soll­ten, um die Ver­kehrs­si­cher­heit wie­der her­zu­stel­len oder zu er­hal­ten. Die Er­geb­nis­se be­kom­men Sie von uns dann in über­sicht­li­cher Form zu­ge­schickt. Bei Fol­ge­kon­t­rol­len wer­den dann le­dig­lich Än­de­run­gen im Baum­ka­ta­ster auf­ge­nom­men.

Bei Be­darf über­neh­men wir im Rah­men ei­nes Baum­pfle­ge­auf­trags auch die Haf­tung der Ver­kehrs­si­che­rung für Sie und füh­ren die not­wen­di­gen Kon­trol­len und Maß­nah­men in re­gel­mä­ßigen Ab­stän­den ei­gen­ver­ant­wort­lich aus. Spre­chen Sie uns da­rauf an.

Baumgutachten

Im Ge­gen­satz zu Baum­kon­t­rol­len sind Baum­gut­ach­ten nur dann not­wen­dig, wenn es um Streit­fäl­le oder Sach­be­schä­di­gun­gen geht. Wenn der Nach­bar be­sorgt ist, Ihr (stand­fes­ter) Baum kön­nte auf sein Grund­stück stür­zen, kön­nen wir ein Kurz­gut­ach­ten er­stel­len, in wel­chem die wi­chtig­sten Sach­ver­hal­te dar­ge­stellt sind und was in al­ler Re­gel eine be­ruhi­gen­de Wir­kung hat. Hier­bei wird der Baum zwar sehr in­ten­siv, aber nicht mit tech­ni­schen Mit­teln (Schall­to­mo­gra­fie, Bohr­wi­der­stands­mes­sung oder Zug­ver­such) un­ter­sucht und das Gut­ach­ten be­schränkt sich auf ei­nen Um­fang von ca. zwei Sei­ten. Auch wenn ein Baum durch ei­ne Baum­schutz­sa­tzung ge­schützt ist oder un­ter Denk­mal­schutz steht, aber nicht mehr stand­fest ist, macht ein Kurz­gut­ach­ten zum Ein­ho­len ei­ner Fäll­ge­neh­mi­gung Sinn.

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